Der Rechtsanwalt kann sowohl für die außergerichtliche als auch für die gerichtliche Vertretung des Mandanten darauf angewiesen sein, eine Vollmacht vorzulegen.
Bitte drucken Sie deshalb die Vollmacht aus und senden sie unterschrieben im Original oder vorab per Fax an mich zurück. Vielen Dank!
Diese allgemein erteilte Vollmacht reicht jedoch für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht aus. Hierfür ist nach § 22 Abs. 2 BVerfGG eine schriftlich erteilte Vollmacht
Eine Schweigepflicht betrifft alle sensiblen Informationen zwischen einem Arzt und dem Patienten. Ärzte und alle Mitarbeiter entsprechender Institutionen arbeiten tagtäglich mit besonders sensiblen Daten, die mitunter auch sehr persönlich sind. Der Schweigepflicht unterliegt nicht nur der jeweilige Arzt, sondern auch das behandelnde Personal in seinem Umfeld. Diese dürfen nicht Daten und Geheimnisse, die ihnen anvertraut wurden, unbefugt an Dritte weitergeben.
Da diese Daten für optimale Durchsetzung des Anspruchs benötigt werden können, ist die Unterzeichnung der Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht erforderlich.
Hier werden zu www.justizportal.niedersachsen.de weitergeleitet