Strafrecht

Das Strafrecht bezweckt den Schutz verschiedener Rechtsgüter der Bürger und die Sicherung der sozialen Werte. Dieser Schutz wird durch verschiedene Rechtsnormen gewährleistet, die den Bürgern bestimmte Handlungen oder Verhaltensweisen unter Strafe stellen.

 

Diese Vorschriften sind hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) und in anderen Gesetzen, wie z. B. Betäubungsmittelstrafrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsrecht, Ausländerrecht, usw. verankert.

 

Sollten Sie mit Strafrecht in Berührung kommen, insbesondere als Beschuldigte/r, dürfen Sie schweigen. Niemand muss sich in einem Rechtsstaat selbst belasten.

 

Häufig versuchen Polizeibeamte in unverfänglichen Gesprächen und als „Small Talk“ getarnt, Informationen zu Tatvorwurf oder Sachverhalt zu erhalten. Sie sollten sich hierauf nicht eingelassen. Zuerst sollte mit einem Strafverteidiger geklärt werden, ob, wann, wie und in welchem Umfang man sich zum Tatvorwurf äußern sollte.

 

Strafrecht bedeutet nicht nur Verteidigung von Beschuldigten. Im Strafprozessrecht kann auch das Opfer als Nebenkläger vertreten werden. Der Begriff Nebenklage bezeichnet im deutschen Strafprozessrecht die Möglichkeit des Opfers einer Straftat oder seiner hinterbliebenen Angehörigen, an der Anklage der Staatsanwaltschaft durch den sogenannten Anschluss teilzunehmen. Durch die Möglichkeit der Nebenklage ist der Nebenkläger dann nicht nur Zeuge, sondern ein selbstständiger Verfahrensbeteiligter mit eigenen Rechten. Das Opfer hat eine vergleichbare Stellung wie der Staatsanwaltschaft.