Allgemeines Zivilrecht

Die Fachrichtung allgemeines Zivilrecht umfasst alle Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Das Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, regelt sozusagen die Rechtsbeziehungen der Bürger oder juristische Personen untereinander und unterliegt dem Grundsatz der Privatautonomie. Es umfasst jedoch nicht nur das Vertragsrecht, sondern beispielsweise auch das Familien- und Erbrecht oder das Insolvenzrecht.

 

Außerdem gehört zum Zivilrecht ein weites Feld von Spezialgesetzen und Rechtsbereichen, wie zum Beispiel das im Alltag sehr relevante Kauf- und Werkvertragsrecht, das Mietrecht, das Schadensersatzrecht (bei im Vertrag und bei unerlaubter Handlung durch Dritte), das Bereicherungsrecht (Herausgabeansprüche).

Die Grundlagen für das Privatrecht bildet ganz überwiegend das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).