Versicherungsrecht

Versicherungsrecht unterteilt sich grob in zwei verschiedene Bereiche. Die Sozialversicherung und Individualversicherung stehen sich gegenüber. Die Sozialversicherung ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Bei der Individualversicherung handelt es sich um Versicherungswirtschaft, die als Privatversicherungsrecht bezeichnet wird. Die Aufsicht des Privatversicherungsrechts bzw. der Versicherungsunternehmen erfolgt jedoch durch staatliche Behörde. Die wichtigste ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Diese Kanzlei befasst sich mit Privatversicherungsrecht. Diesem liegt ein Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen zugrunde, mit dem die Versicherungsunternehmen Schutz gegen private und gewerbliche Risiken Versicherungsschutz anbieten. Dabei wird die vom Versicherungsnehmer zu zahlende Prämie nach Leistung und Gegenleistung kalkuliert.

Das Rechtsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen wird überwiegend durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

Folgende Versicherungszweige ist dem Privatversicherungsrecht zuzuordnen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Kraftfahrversicherung
  • Hausratversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Reiseversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Lebensversicherung

Diese Liste soll ein Beispiel darstellen und ist deshalb nicht abschließend.

Sollten Sie in diesem Bereich Beratungsbedarf haben, können Sie gerne einen Termin vereinbaren.