Dokumentation und Revision im Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Akbulut hat in der Zeit vom 02.09. – 04.09.2022 in der Evangelischen Akademie Loccum an der strafrechtlichen Tagung mit dem Thema „Dokumentation und Revision im Strafrecht“ teilgenommen.
Es war eine sehr aufschlussreiche und zugleich informative Tagung mit hochqualifizierten Referenten.
Hintergrund war das Rekonstruktionsverbot der erstinstanzlichen Beweisaufnahme, das jedoch nicht normiert ist, sondern richterrechtlich, also durch die Entscheidung des Bundesgerichthofes (BGHSt 43, 212 f) festgelegt wurde. Damit soll eine strikte Trennung von Tatsachen- und Rechtsmittelinstanz als Revisionsinstanz eingehalten werden.
In diesem Zusammenhang wurde dargelegt, ob eine Dokumentation der Hauptverhandlung der Tatsacheninstanz durch Ton- oder Ton- und Bildaufnahme unter verschiedenen Aspekten zielführend ist. Deis ist bisher in Deutschland nicht zulässig. Im Übrigen belegt Bundesrepublik Deutschlan im EU-Staaten-Vergleich zusammem mit Belgien die letzten Plätze. In vielen EU-Staaten wird mindestens Tonaufnahme oder audiovisuelle Aufnahme der gesamten Verhandlung durchgeführt, auf die dann in den Rechtsmittelinstanzen zurückgegriffen werden können.
Mit diesem Thema beschäftigt sich seit 2015 eine Expertenkommision bzw. Expertengruppe des Bundesministeriums für Justiz. Mit einer gesetzlichen Normierung sei jedoch nicht vor 2026 zu rechnen.