Das Amtsgericht Hannover hat wieder einmal festgestellt, dass die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedigungen eines Reiseversicherers wegen Intransparenz unwirksam ist. Mit Unterstützung des Herrn RA Akbulut verurteilte das Gericht den beklagten Versicherer antragsgemäß.
Technische Probleme
Aufgrund von technischen Problemen kann es zurzeit bei Telefonaten zur Störungen kommen. Wir gehen davon aus, dass es balb behoben wird. Wir bitten um Verständnis.