Unwirksame Klausel in der Reiseversicherung

Das Amtsgericht Hannover hat wieder einmal festgestellt, dass die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedigungen eines Reiseversicherers wegen Intransparenz unwirksam ist. Mit Unterstützung des Herrn RA Akbulut verurteilte das Gericht den beklagten Versicherer antragsgemäß.

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